Der Wissenschaftsrat (WR) publizierte am 14.11.2011 ein Positionspapier zum Thema „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Promotion“. Mir entgangen, machte mich der geschätzte Kollege Heinz Pampel auf das Papier aufmerksam. Hier eine kurze, wohl sehr individuelle Übersicht über das Papier.nnAls konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Promotionswesens empfiehlt der WR:nnDie Stärkung der kollegialen Verantwortung. Zur Umsetzung schlägt der WR unter anderem die Schaffung eines Promotionskommittees (im Stile des thesis committee US-amerikanischer Hochschulen) vor: „Der Wissenschaftsrat schlägt folgende Aufgabenteilung vor: Während der Promotionsausschuss in der Regel für die Einhaltung formaler Standards, für die Überprüfung der Promotionsvoraussetzungen, für die förmliche Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin, die Zulassung zur Prüfung und die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter zuständig ist, soll das Promotionskomitee die Promotionsvorhaben stärker inhaltlich begleiten und Ansprechpartner für die Doktorandinnen und Doktoranden neben der Betreuerin bzw. dem Betreuer sein.“ (Positionspapier des WR, S. 16).nnBetreuungsvereinbarungen. Fixierte Betreuungsvereinbarungen sollen die Betreuung der Promovendinnen und Promovenden als Anspruch gestalten, verbindlich machen und kontinuierlichen Austausch zwischen Promovierenden und Betreuern garantieren: „Zur Betreuung wie zur Überprüfung des Fortschritts eines Dissertationsvorhabens gehören regelmäßige Zusammenkünfte von Betreuerinnen und Betreuern und Doktorandin bzw. Doktorand. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, flächendeckend die bereits an vielen Universitäten üblichen Betreuungsvereinbarungen zwischen Doktorandin bzw. Doktorand, Betreuerinnen und Betreuern und dem Promotionskomitee einzuführen. Darin sollen wechselseitige Verbindlichkeiten festgelegt werden. Sie definieren Zeitpunkte, zu denen die Doktorandin bzw. der Doktorand den Betreuerinnen und Betreuern Bericht über den Fortschritt der Arbeit erstattet. Diese wiederum sind in der Pflicht, zeitnah eine differenzierte, qualifizierte und angemessen ausführliche Rückmeldung zum Stand der Arbeit zu geben.“ (Positionspapier des WR, S. 18). Allerdings soll nach Ansicht des WR die Betreuung nicht zu intensiv erfolgen, um den Status der Promotion als eigenständige Forschungsarbeit nicht zu untergraben.nnBetreuungsverhältnisse. Hier mahnt der WR ausgewogene Relationen an. Diese seien unter anderem durch Evaluierungsprozesse, bei denen sich die Zahl der Promotionen vorteilhaft auswirkt, und die Finanzierung von Doktorandenstellen durch Drittmittel gefährdet.nnIntegration externer Doktorandinnen und Doktoranden. Der WR will die Behandlung externer Promovenden (die nicht z.B. Lehrstuhlmitarbeiter oder Mitglied eines Promotionsprogramms sind) und organisationsinterner Promovenden angleichen. Diese Maßnahme dient ebenfalls der Qualitätssicherung: „Wenn die Universität am Ende der Promotion lediglich als Prüfungs- und Zertifizierungsinstanz in Erscheinung tritt, wird sie ihrer Verantwortung als alleinige Inhaberin des Promotionsrechts nicht gerecht.“ (Positionspapier des WR, S. 20).nnUmgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten: „Der Wissenschaftsrat betont, dass zur guten wissenschaftlichen Praxis unabdingbar der korrekte Umgang mit Daten und die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse einer wissenschaftlichen Arbeit gehören.“ (Positionspapier des WR, S. 22). Zur Sicherung der Nachvollziehbarkeit empfiehlt der WR in Anlehnung an die DFG die Speicherung der Primärdaten für 10 Jahre. Redliches und korrektes wissenschaftliches Verhalten soll Voraussetzung bei Aufnahme der Promotion sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten im Masterstudium vermittelt werden. Die Betreuer werden in die Pflicht genommen Daten selbst auf Plausibilität zu prüfen und frühzeitig Methodik und Datenqualität kritisch zu untersuchen. Der WR fordert weiter auch Widerlegungen von Thesen als promotionswürdig zu behandeln, um keine Anreize zur Manipulation zu geben. Ebenso fordert der WR, dass dokumentierte Primärdaten mit der schriftlichen Arbeit zur Begutachtung eingereicht werden sollen. In Rechts- und Geisteswissenschaft wird ferner die Prüfung auf Plagiarismus mittels intellektueller Untersuchung oder unter Zuhilfenahme von Software angemahnt.nnUnabhängige Begutachtungen. Der WR strebt eine Trennung der Begutachtung und Betreuung im Promotionsverfahren an: „Übliche Praxis in Deutschland ist, dass die Betreuerin oder der Betreuer das Erstgutachten der Dissertation verfasst und das Zweitgutachten aus der Fakultät kommt. Diese Praxis sollte überdacht werden. Insgesamt sieht der Wissenschaftsrat es als notwendig an, die Unabhängigkeit der Gutachten zu erhöhen und die Gutachterinnen und Gutachter so zu wählen, dass sie bestens mit der Thematik der Dissertation vertraut sind. Wo diese Bedingung an einem Standort nicht erfüllt ist, sollte auf Gutachterinnen und Gutachter außerhalb der eigenen Universität oder gar aus dem Ausland zurückgegriffen werden. Langfristig sollten die Betreuerinnen und Betreuer nicht mehr als Gutachterinnen und Gutachter der Dissertationen ihrer Doktorandinnen und Doktoranden auftreten.“ (Positionspapier des WR, S. 24). Insbesondere soll mit dieser Maßnahme sichergestellt werden, dass inhaltliche Experten als Gutachter agieren – eine Anforderung, die angesichts sich rasch diversifizierender Fächer, wohl nicht mehr per se innerhalb einer Einrichtung erfüllt werden kann. Den Promotionskandidaten soll bei der Bestimmung der Gutachter keine Mitsprache eingeräumt werden.nnAnpassung der Notenskala. Da die für Promotionen in Deutschland angedachte Notenskala nicht ausgeschöpft wird, empfiehlt der WR die Benotung von Promotionen internationalen Gepflogenheiten anzupassen und nur noch zwischen den Wertungen „Bestanden“ und „Ausgezeichnet bestanden“ zu differenzieren.nnInhaltliche Standardbildung. Hierzu zählt der WR (unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte) neben Rekrutierung der Promovenden auch die Begutachtung und spricht sich in diesem Zusammenhang gegen das Rigorosum und für die Disputation aus, da diese stärker die wissenschaftliche Qualifikation berücksichtige.nnStandards publikationsbasierter Dissertationen. Dissertationen, die letztlich aus einer gewissen Anzahl ursprünglich verstreuter Journalartikel bestehen und die nun pro forma virtuell zu einer Schrift zusammengefasst werden. Der WR steht dieser Praxis offen gegenüber, betont allerdings wiederum die Wichtigkeit der Standarisierung und verlangt eine eigenständige Leistung: „Grundsätzlich müssen Dissertationen einen substanziellen Teil enthalten, der über die bereits veröffentlichten Arbeiten hinausgeht. Daraus folgt, dass die Annahme der Einzelartikel auch durch renommierte Fachzeitschriften nicht die Begutachtung durch die promovierende Einrichtung ersetzt. Die Universität trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung auch der publikationsbasierten Dissertation.“ (Positionspapier des WR, S. 27).nnWissenschaftlichkeit der medizinischen Promotion. Offensichtlich ist dem WR der nicht geringe Anteil medizinischer Promotionen, die anderen Fächern einer Promotion nicht gerecht würden, ein Dorn im Auge. Er fordert daher: „Der Wissenschaftsrat wiederholt daher seine Empfehlung, den Doktorgrad in der Medizin nur für solche Dissertationen zu verleihen, die einen substanziellen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt leisten und deren Ergebnisse in einer international anerkannten Zeitschrift publiziert werden.“ (Positionspapier des WR, S. 29).nnNoch eine Randnotiz: Der WR moniert, dass keine Daten über die Zahl der Promovierenden an deutschen Universitäten existieren, so dass exakte Aussagen über Erfolgsquoten oder Dauer der Promotionsphase nicht möglich sind.nnEin Fazit: Unangetastet bleibt in den Ausführungen der monolithische Charakter der schriftlichen Doktorarbeit (auch wenn das Papier des WR den aus vereinzelten Journalpublikationen zusammengesetzten Arbeiten, deren Zahl in den Naturwissenschaften zunimmt, wohlwollend gegenübersteht). Kritisiert wird, wenn auch recht dezent, die Belastung der Promovierenden mit sogenannten „dissertationsfernen Tätigkeiten“. Weiterhin betont das Papier die Schädlichkeit wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die Verantwortlichkeit für die Qualitätssicherung verortet man in den Hochschulen. Generell bemüht sich das Papier den etwas ramponierten Ruf der Promotion wieder aufzubessern, man sieht die Hochschulen gefordert.nnVöllig vergebens sucht in dem Papier Vorschläge oder nur Denkanstöße, wie vernetzte Forschung, Open Science und Open Access den Promotionsvorgang dynamisieren, Datenmanipulation oder Plagiate aufdecken und Netzwerkbildung und Günstlingsbegutachtungen enttarnen könnten. Der WR fordert etwa, dass Primärdaten zehn Jahre archiviert werden und mit der schriftlichen Arbeit zur Begutachtung eingereicht werden – ein offener Zugang zu diesen Daten, Data-Sharing und Data-Mining bleiben außen vor. Zu dieser Thematik folgt ein weiter Eintrag.
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