Hochschulrektorenkonferenz & Promotionsverfahren

Am 23.04. verabschiedete die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Empfehlungen zur Qualitätsicherung im Promotionsverfahren (s. auch die Pressemitteilung bei idw online). Gefordert wird unter anderem eine intensive Betreuung der Promovenden sowie die Festlegung von Promotionsvereinbarungen, welche Anforderungen an die Doktoranden genauso regeln wie die Verpflichtungen der Betreuer. Die HRK gibt zudem das Ziel aus, Promotionsvorhaben in der Regel innerhalb von drei Jahren abzuschließen und fordert (gegebenfalls überregionale) Vernetzung der Promovenden. Für die Qualitätssicherung zuständig sind nach Ansicht der HRK die Prüfungskommissionen. Zur genaueren Beschreibung der HRK-Empfehlungen und zum Vergleich mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) bezüglich der Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Promotion fehlt leider gerade die Zeit, dennoch sei kurz auf diese verwiesen. Kollege Heinz Pampel bemängelte bezüglich der Empfehlungen des WR die fehlende Berücksichtigung der Bereitstellung von Forschungsdaten als Element der Qualitätssicherung, die HRK spart diesen wichtigen Punkt zu meinem großen Bedauern ebenfalls aus.