DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück

Eines vorweg: Ich stehe E-Books als Technik sehr, sehr positiv gegenüber, ertrage aber die Drangsalierung der Nutzer digitaler Medien (wie E-Books) durch Verlage, Distributoren und Lizenzverwalter nicht sehr gut. Oder wie Sarah Houghton es in „I’m breaking up with eBooks (and you can too)“ formulierte: „I mean the whole messed up situation–the copyright nightmares, the publishers, the fragmented formats, the ridiculous terms of service, the device incompatibility, the third-party aggregation companies libraries do business with–all of it.“nnAber zum Thema. Gerhard Fröhlich (Universität Linz) hat mich mal wieder auf eine interessante Meldung gestoßen: Amazon hat, so Patrick Beuth in ZEIT Online (unter dem Titel „Lesen verboten„), das Kundenkonto einer Nutzerin unter dubiosen Umständen deaktiviert und ihr damit den Zugriff auf alle im Amazon-Store erworbenen (pardon: lizenzierten) Ebooks gesperrt. Beuth hebt in dem Artikel eher auf die Willkür des Konzerns und dessen mangelhafte Kommunikation mit der Kundin ab, meiner Meinung nach vergegenwärtigt der Vorfall einfach wieder die DRM-Malaise, das Vernageln von digitalen Inhalten mit Techniken des Digital Rights Managements.nnWährend man ein gedrucktes Buch benutzen, weitergeben, wegwerfen, lesen oder generell auf nahezu jede erdenkliche Art benutzen kann, wie man es mag, ist dies bei DRM-bewehrten Dateien nicht der Fall. Denn im Gegensatz zum gedruckten Buch besitzt man die Datei (resp. das E-Book) nicht, man hat meist nur eine Nutzungserlaubnis gekauft – und die kann dem Nutzenden leicht wieder entzogen werden. In der Printwelt konnte der, zugegebenermaßen schwerfällige, Informationsträger (gebundes Papier) eben nicht vom Inhalt getrennt werden, in der digitalen Welt kann der Informationsträger (die Datei) zwar in meinen Händen verbleiben, der Zugriff auf den immateriellen Inhalt (den Text) aber versagt werden.nnDabei ist es ja gerade zu obszön, dass die Vorteile digitaler Medien (sie können ohne Qualitätsverlust beliebig verbreitet, genutzt, kombiniert werden, sie können maschinell verarbeitet werden, etc. etc.) durch DRM derart kupiert werden, dass sie in vielerlei Hinsicht geringeren Wert als Print-Erzeugnisse vorweisen: Amazon dürfte kaum bei der betroffenen Nutzerin vorgesprochen haben, um alle von ihr über den Dienstleister erworbenen Bücher wieder einzusammeln. Digitale Medien entfalten, das ist meine Überzeugung, ihren Nutzen nur, wenn sie keine technischen Nutzungseinschränkungen kennen (und, z.B. im Falle wissenschaftlicher Werke, idealerweise zusätzlich unter offenen Lizenzen verfügbar sind). Amazon und andere E-Book-Anbieter verkaufen dem Nutzer aber meist nicht die E-Book-Datei und die Hoheit über deren Verwendung, sondern nur ein Nutzungrecht, das sie ihm wieder entziehen können. Damit sind die Leser aber enteignet, Syun Tutiya brachte diesen Fakt auf den Punkt, als er mir in asiatischer Klarsicht eröffnete: „This is silly. You can not buy a right.“nnApropos Informationsträger: Eigentlich sollte der Produktionsaufwand des Informationsträgers dessen Preis maßgeblich mitbestimmen und eine E-Book-Datei zu kopieren ist fast kostenlos. Dann ist schon fraglich, warum George Orwells Werk 1984 als gedrucktes Buch bei Amazon 9,95 € kostet, das Kindle E-Book aber kaum billiger ist und für dann doch 8,99 € zu erstehen ist. Kurzum: Die Informationsverbreiter nutzen die erwähnten Vorteile digitaler Medien durchaus, um eine möglichst hohe Gewinnspanne zu erzielen, verwehren den Nutzern aber die selben Nutzungsmöglichkeiten. Nur um den Einwänden vorweg zu greifen: Ich weiß es, die 8,99 €, die für das E-Book fällig werden, beinhalten auch Kosten für die Lizenzierung des Inhalts. Dennoch: Das E-Book müsste deutlich billiger zu haben sein als das gedruckte Buch. Neue Geschäftsmodelle, die E-Books nicht in technische und rechtliche Zwangsjacken stecken, sind dabei durchaus möglich, Heise online berichtete gestern vom Verkaufserfolg DRM-freier E-Books: Kunden der Plattform Humblebundle erhalten nicht nur Dateien, die frei von Digital Rights Einschränkungen sind, sie können auch den Preis der Werke mitbestimmen.nn

Apropos Orwell: Amazon hat sich 2009 mit Orwells 1984 ja hübsch blamiert. Damals verschwand der Text urplötzlich von allen Kindles, obwohl die Leser das E-Book völlig legal bezogen hatten, denn Amazon hatte bei den Lizenz-Verhandlungen geschlampt und nicht die notwendigen Rechte zum elektronischen Vertrieb des Buches (s. dazu auch SPIEGEL Online:Amazon löscht digitale Exemplare von „1984“). Ein bisschen Häme kam damals schon auf, war es doch recht peinlich für Amazon mit Sicherheit und Authentizität der E-Book-Technik zu werben, nur um kurz darauf ein Buch, das die Manipulierbarkeit von Informationen thematisiert, von allen Lesegeräten löschen zu müssen.

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Apropos Einkaufswagen: Müsste der im Falle der Bestellung eines E-Books bei Amazon nicht besser „Lizenz-Korb“ oder „Miet-Konto“ genannt werden?

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Apropos E-Books: Sarah Houghton äußerte sich wie erwähnt in ihrem Posting „I’m breaking up with eBooks (and you can too)“ sehr geistreich zum Thema E-Books – ein wahre Leseempfehlung.

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Apropos Lizenzen: Ein älteres Posting im [scidecode] Blog skizzierte unter dem Titel „Wegen Verkaufs legal erworbener Bücher: Gericht verurteilt Student zu 600.000 US-Dollar Strafe“ ebenfalls wie Copyright die Nutzung legal erworbener Medien pervertiert – in diesem Fall handelte es sich sogar um Printwerke, keine E-Books. Auf das Thema gebracht hat mich, damals wie heute, Gerhard Fröhlich, von dem ich mir wünsche, er würde bloggen.

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