Durch Frau Ockenfelds Mail im Verteiler der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e.V. stieß ich auf eine Studie der TU Darmstadt zur „Nachrichtenverbreitung in sozialen Netzwerken“ (hier Links zur Pressemitteilung der TU Darmstadt im Informationsdienst Wissenschaft idw sowie zur Studie selbst). Interessanterweise liegen in nahezu allen Kategorien (Politik, Wirtschaft, Technik, Wissenschaft) sowie im Gesamtranking Angebote auf dem ersten Platz, die das Leistungsschutzrecht nicht unterstützen, nämlich Spiegel Online und heise online. Die einzige Ausnahme bildet das Ressort Sport, hier rangiert die Sportbild Online auf dem ersten Platz. Die Befunde nähren den Verdacht, dass in erster Linie Verlage das Leistungsrecht fordern, die sich technisch und wirtschaftlich noch nicht auf die digitalen Medien eingestellt haben – Zeit genug hatte man ja. Eine List der Unterstützer des Leistungschutzrechts findet sich unter http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/.
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