Retraction gegen Zahlung, Links gegen Zahlung, De Gruyter & Open Access, Library of Congress archiviert Tweets

Wie immer zum Monatsende ein kurzer Abriss zu Informationen und Ereignissen, zu denen ich nichts bloggen konnte, oder die es mir wert scheinen, nochmals erwähnt zu werden.n

    n

  • Wie Ivan Oransky in retraction watch berichtet verlangt Science Publications für die Retraction eines Artikels im American Journal of Engineering and Applied Sciences eine Gebühr von $650. Der Autor Pit Pruksathorn bat den Verlag um die Retraction, da ein Ko-Autor den Text parallel und versehentlich bei einem anderen Journal eingericht hatte, wo er ebenfalls publiziert wurde.
  • n

  • Dank einer Kooperation zwischen Twitter und der Library of Congress archiviert Letztere nun Tweets, so Harald Taglinger in telepolis.
  • n

  • Achim Sawall zeigt in einem Golem-Artikel wohin uns das Leistungsschutzrecht führen kann: Women’s Aid, eine irische Hilfsorganisation gegen häusliche Gewalt, soll laut nationalem Verlagerverband 300 € zahlen, da sie von ihrer Website auf Artikel in Onlinezeitungen über eigene Aktivitäten, wie z.B. Spendensammlungen, berichtete.
  • n

  • Im Laufe einer Diskussion in der Mailingliste ipoa-forum – Expertenforum für die Informationsplattform Open Access nahmen Marco Tullney und Hubertus Kohle den Open Access Deal der Max-Planck-Gesellschaft mit dem Verlag De Gruyter, speziell aber das Open Access Modell De Gruyters unter die Lupe. Tullneys Fazit ist ernüchternd: Open Access beschränkt sich für De Gruyter auf die pure entgeltfreie Nutzbarkeit, womit Distributions- und Bearbeitungsrechte perdu sind. Es finden auch keine offenen Lizenzen Verwendung. Der Verlag speichert zudem Zugriffsinformationen (IP-Adresse, Zugriffszeit) in der PDF-Datei.  Kohle stellte überdies fest: Die Inhalte sind nicht über Suchmaschinen findbar, die Suche nach Auszügen eines Beispielbuches führte Hubertus Kohle zu „den üblichen snippet-Abschnitten mit dem Hinweis darauf, dass es sich um urheberrechtsgeschütztes Material handelt.“ Zum Hintergrund ein Zitat aus der Pressemitteilung des Verlags: „Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und der Wissenschaftsverlag De Gruyter haben eine richtungs-weisende Rahmenvereinbarung über die Publikation von Open Access-Büchern geschlossen. Der Vertrag bezieht sich auf zu veröffentlichende Werke, die unter der Federführung von den derzeit 80 Max-Planck-Instituten entstehen, und die für jeden Nutzer kostenfrei im Internet abrufbar sein sollen.“
  • n

nBleiben noch Hinweise zu drei eigenen Texten: Zusammen mit Björn Mittelsdorf erstellte ich den Bericht „Nutzungsinformationen elektronischer Publikationssysteme: Anwenderwünsche : Ergebnisse dreier empirischer Erhebungen“, der über das Repository e-Lis erhältlich ist. Der Report fasst die Ergebnisse sehr unterschiedlicher Untersuchungen zu Anforderungen an elektronische Publikationssysteme zusammen. Im Mittelpunkt stehen Funktionen, die auf Nutzungsinformationen aufbauen, allerdings werden auch andere Ideen diskutiert, speziell in der sehr ergiebigen Experten-Befragung. In irights.info erschien ein kleiner Beitrag zu Open Metrics und in telepolis berichtete ich von einer Initiative aus der Mathematik, die den Aufbau so genannter Overlay Journals beabsichtigt.