Via Gerd Fröhlich von der Universität Linz erreichte mich folgende, groteske Information: Wie Der Standard vor sechs Tagen meldete, verklagte der Wissenschaftsverlag Wiley den in den USA lebenden thailändischen Studenten Supap Kirtsaeng, weil dieser Lehrbücher des Verlages, die seine Verwandten in Thailand rechtmäßig erworben und ihm geschickt hatten, verkaufte. Ein Gericht verurteilte den Studenten zu einer Zahlung von 600.000 US-Dollar, da eine Urheberrechtsverletzung vorliege. Dieses Urteil wurde vom Berufsgericht bestätigt.nnUngeachtet der Tatsache, dass es sich um legal hergestellte und erworbene Produkte handelt, wird deren Verkauf von Wiley als unrechtmäßig betrachtet, weil diese zwar ordnungsgemäß und vom Verlag selbst, aber außerhalb der USA produziert und nun in die USA eingeführt wurden: Da Produktion und Erwerb im Ausland stattgefunden hätten, ende die Kontrolle des Rechteinhabers über das veräußerte Werk nicht durch den Verkauf. Anders liegt der Fall bei im Inland hergestellten Produkten, bei denen die Hoheit über die Verwendung des Informationsträgers gemäß der First Sale Doctrin auf den Käufer übergeht. Laut Der Standard bedeutet diese Rechtsauslegung auch, dass das Wegwerfen von Publikationen, Musik-CDs und anderen Informationsträgern US-amerikanischer Konzerne, die nicht in den USA produziert wurden, der Erlaubnis des Herstellers bedarf. Für die Konzerne eröffne sich damit eine neue Einnahmequellen durch Untersagen oder gebührenpflichtige Kontrolle des Gebrauchthandels mit Informationsträgern und anderen wegen ihres Designs oder eines aufgedruckten Logos mit Copyright belegten Objekten (Der Standard nennt sogar das Beispiel einer Getränkedose). Diese Rechtsauslegung könnte sich auch auf Re-Importe zum Inlandsverkauf auswirken, die der Hersteller selbst vornimmt. Die endgültige Entscheidung wird der Supreme Court im Herbst des Jahres treffen. Weitere, lesenswerte Informationen im Artikel: „US-Gericht erwägt ewiges Urheberrecht“, Der Standard, 13. Juli 2012 unter http://derstandard.at/1341526759646/US-Gericht-erwaegt-ewiges-UrheberrechtnnUpdate 21.03.2013: Der oberste Gerichtshof der USA schmetterte die Klage Wileys ab. s. Oberster Gerichtshof der USA: Weiterverkauf importierter Bücher ist legal
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