In recht kurzer Abfolge wurden (mir) zwei Gerichtsurteile bekannt, die auf bedauerliche Weise zeigen, dass Gerichte der Argumentation der Verleger und Musik-Labels folgen und sich von diesen soufflieren lassen, Geschäftsmodelle, die auf der Erstellung kreativer Inhalte basieren, können nur funktionierenn
- n
- durch Verknappungnund
- durch Analogisierung – womit ich meine, dass digitale Güter all ihrer Vorzüge (z.B. leichte Verbreitung und Adaptionstauglichkeit) beraubt werden und in ihren Funktionalitäten Medien der vordigitalen Zeit angepasst werden.
n
n
nDabei sichern sich die Vertreiber der Inhalte (Labels, Verlage) meist vorab gegen finanziellen Misserfolg ab, in dem Autoren und Musiker Veröffentlichungen finanziell bezuschussen. Die Verknappung nutzt zudem in aller Regel nur den Vertreibern, da die Schöpfer ihnen in einem so genannten Buy-Out alle finanziellen Verwertungsmöglichkeiten übertragen.nnIch will nicht weiter ins Detail gehen, bald sollte ein Artikel von mir dazu erscheinen. Allerdings ärgere ich mich gerade ein wenig darüber, dass ich den Stoff in einer wissenschaftlichen Zeitschrift unterbrachte und nicht journalistisch, denn damit beraube ich den Text jeder Reichweite und Aktualität. Journalistisch publiziert bekäme ich sogar noch (ein wenig) Geld für den Content.nnHier die Links zu den bedauerlichen Informationen:nnDas Landgericht Bielefeld befand den Weiterverkauf von Ebooks und Hörbüchern als illegal, Klaus Junkes-Kirchen überbrachte die schlechte Nachricht in der INETBIB – ihm sei dennoch dafür gedankt. Heise Online, das Bloggern ja bittet, das Leistungsschutzrecht für Heise-Inhalte zu ignorieren und die ich daher gerne mit Links belohne, berichtete schon vor einiger Weile durch Daniel Sokolov, ein US-Bundesgericht habe den Weiterverkauf von Musik-Dateien für illegal erklärt.nnDiese Urteile sind noch fataler als die oben beschriebenen technischen Einschränkungen: Die rechtlichen Auflagen limitieren die Nutzungsmöglichkeiten, die beim Erwerb digitaler Güter zugestanden werden, dermaßen, dass digitale Objekte wertloser als ihre analogen Pendants werden. Ein gedrucktes Buch oder eine Audio-Cd kann ich zumindest verkaufen oder verleihen so wie ich es mag. Ganz ähnliche, groteske Auswüchse deuteten sich durch die Klage des Wissenschaftsverlages Wiley gegen einen Studenten an, der legal erworbene Bücher weiterverkaufen wollte: Allerdings handelte sich hier sogar um gedruckte Werke. Details finden Interessierte in einem älteren Posting.nn
- scidecode continues to be scidecode, but scinoptica lives again - 9. Dezember 2022
- Update on the scidecode study on Persistent Identifiers (PIDs) - 22. Mai 2022
- Open Journal Systems (OJS) Installationen in Deutschland - 19. Mai 2022